Informationen zu unserem Lohnprogramm

Hinweise für die Kunden mit einem Wartungsvertrag Lohn:

Elena-Verfahren gescheitert

 

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat am 04.11.2011 den Bundesrat passiert. Damit kann das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt werden.

Das Gesetz zur Beendigung des ELENA Experiments ist inzwischen in Kraft.

Alle Arbeitgeber sollten inzwischen eine entsprechende schriftliche Information der Zentralen Speicherstelle (ZSS) in Händen haben. In diesem Schreiben wird den AG für ihre Mitarbeit gedankt. Vermisst wird eine Entschuldigung an die Lohnabrechner, die sich mit diesem arbeitsaufwendigen Ungetüm herumplagen mußten. Ganz abgesehen von den immensen Kosten, für die wir als Steuerzahler einstehen müssen.



Lohnsteuerkarte bleibt weiterhin gültig

 

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Arbeitgeber bleiben deshalb auf die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 angewiesen. Soweit Arbeitnehmer inzwischen Änderungen der Einträge auf der 2010er Lohnsteuerkarte veranlasst haben, so sollten diese dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Für Korrekturen der Daten aus der Lohnsteuerkarte 2010 ist das Finanzamt zuständig. Arbeitnehmer müssen sich von diesen Änderungen einen Ausdruck geben lassen und dafür Sorge tragen, dass der Arbeitgeber davon erfährt.



Der aktuelle Versionsstand im Lohnprogramm ist :


für das Lohnprogramm, Version 3.58  (Jahreswechsel CD 2011-2012)

 

ELSTER,  Version 3.5

Dakota,  Version 5.1, Build 20 !!!  erfordererlich für DEÜV ab 12/2011

 

Die letzte Update CD (Nr.8/2011) datiert vom 03.01.2012

 

Umstellung der Tätigkeitsschlüssel  auf das neue System müssen ab 12/2011 abgeschlossen sein. Das kann automatisch erfolgen, zu finden unter den Stammdaten - Schnelländerung.


Sofortmeldungen bei Neueinstellungen sind über SV-Net Classic zu erstellen und abzusenden. Das Programm SV-Net befindet sich auf der Update-CD Nr. 2.  Im Zusammenhang mit dem Versenden wird die Meldung ausgedruckt und kann damit dem Mitarbeiter ausgehändigt werden.

 

Zur Pflicht der Arbeitgeber Meldungen elektronisch zu versenden

 

Wir empfehlen Ihnen unbedingt, sich trotz Erwerb des DAKOTA - Versendemoduls auch bei sv.net  die CLASSIC-Variante dieses Programms herunterzuladen und auf dem eigenen Rechner zu installieren! Es kann zu speziellen Meldevorfällen für Arbeitnehmer kommen, die dann zwar auch elektronisch zu melden sind aber nicht vom System automatisch erkannt werden können.

 

Nach Rücksprache mit der ITSG können immer mal wieder derartige Meldefälle eintreten, die eine „manuelle“ Meldung über sv.net erforderlich machen. Für die Anmeldung bei sv.net müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Betriebsnummer, einem Benutzernamen und einem Passwort anmelden und die Rückbestätigung (ca. 1 Tag) abwarten! Bitte die gesonderten  Hinweise und Dokumentationen zu diesem Modul auf der Homepage der ITSG beachten

Hinweise der Agentur für Arbeit zur Meldepflicht der AG bei Datenänderungen

Im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Betriebsnummern - Service der BA (BNS) hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales in die DEÜV eine Verpflichtung der Arbeitgeber aufgenommen, Änderungen von Betriebsdaten dem BNS zu melden (§ 5 Abs. 5 DEÜV).

 

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/DSBD.pdf